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Kontoauszug als Rechnung


Kontoauszüge als Rechnungen


Einführung


Immer mehr Banken gehen dazu über, ihre Leistungen gegenüber Kunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, mit Umsatzsteuer abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig auf den Kontoauszügen. Den Kunden steht aus diesen Abrechnungen allerdings nur dann der Vorsteuerabzug zu, wenn diese ordnungsgemäße Rechnungen im Sinne des UStG darstellen. U. a. wird die Angabe der fortlaufenden Rechnungsnummer gefordert.


Neue Verwaltungsanweisung


Das BMF akzeptiert als fortlaufende Rechnungsnummer eine Kombination aus Kontonummer, Kontoauszugsnummer und Kontoauszugsdatum.


Konsequenz


Die vom BMF geforderte Kombination muss nach Aussage von Bankenvertretern nicht separat und zusammenhängend auf dem Auszug erscheinen, sondern kann auf dem Auszug verteilt angegeben werden. In der Regel dürfte damit die fortlaufende Rechnungsnummer auf jedem Auszug enthalten sein, da diese üblicherweise die genannte Kombination enthalten.






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