Vermietung Campingplatz
Ist die Vermietung von Campingplätzen steuerfrei?
Einführung
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Ausgenommen von der Befreiung ist u. a. die kurzfristige Vermietung von Campingplätzen.
Fall
Ein Campingplatzbesitzer klagte gegen die Steuerbefreiung, da er hierin einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie sah. Hintergrund der Klage waren erhebliche Investitionen des Klägers in seinen Campingplatz, für die er den Vorsteuerabzug begehrte. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug mit Verweis auf die Steuerbefreiung, die diesen ausschließt.
Neues Urteil
Entgegen dem Urteil der Vorinstanz hält der BFH die Befreiung für gemeinschaftsrechtskonform. Da das Finanzgericht bisher nicht geprüft hatte, ob die strittige Vermietung kurz- oder langfristig war, verwies der BFH das Verfahren an die Vorinstanz zurück.
Konsequenz
Es bleibt alles wie bisher. Die langfristige Vermietung von Campingplätzen ist steuerbefreit, ein Vorsteuerabzug für Leistungen die hiermit in Verbindung stehen ist ausgeschlossen. Wichtig bleibt insofern unverändert die Differenzierung zwischen kurz- und langfristiger Vermietung. Dies gilt sowohl hinsichtlich für die Rechnungsstellung als auch für den Vorsteuerabzug. Eine langfristige Vermietung setzt eine Mietdauer von mindestens 6 Monaten voraus.
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