Wochenmarkt-Standplätze
Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen ist umsatzsteuerfrei
Einführung
Die Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten ist steuerbefreit. Daneben erbringen die Veranstalter jedoch häufig noch weitere Dienstleistungen, wie z. B. die Organisation der Stromversorgung, die Endreinigung des Marktes oder den Auftritt von Künstlern. Hier stellt sich stets die Frage, ob diese Leistungen ebenfalls steuerfrei erbracht werden oder nicht.
Rechtslage
Der BFH hatte entschieden, dass die Leistungen der Veranstalter von Wochenmärkten, die diese über die eigentliche Vermietung hinaus erbringen, steuerfreie Nebenleistungen zur Vermietungsleistung darstellen können. Die Finanzverwaltung verlangte noch in den UStR 2008 eine Aufteilung in eine steuerfreie Vermietung und sonstige steuerpflichtige Leistungen.
Neue Verwaltungsanweisung
Das BMF hat sich nun der Rechtsprechung des BFH angeschlossen.
Konsequenz
Bei der Veranstaltung von Wochen- und Jahrmärkten sind die zusätzlichen, in Verbindung mit der Vermietung stehenden Leistungen nunmehr regelmäßig steuerfrei. Dies gilt allerdings nur für solche Leistungen, die ohne die Vermietung des Standplatzes aus Sicht des Händlers keinen eigenen Wert haben. Soweit Umsätze bis zum 1.1.2009 noch gemäß der nunmehr überholten Verwaltungsauffassung erfasst wurden, wird dies nicht beanstandet.
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