Gerichtsvertretung
Neben außergerichtlichen Vertretungen bei Stundungs-, Erlass-, und Rechtsbehelfsverfahren kommt es immer wieder vor, dass die Finanz- verwaltung steuerliche Sachverhalte anders beurteilt als der Steuerpflichtige selbst. In diesen Fällen berät und vertritt Sie unsere Kanzlei bei der steuer- rechtlichen Durchsetzung Ihrer Möglichkeiten.
Tätigkeitsfelder:
- Vertretung vor dem Finanzgericht
- Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
- Vertretung in Steuersachen vor dem Verwaltungsgericht
- Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren