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Gerichtsvertretung


Neben außergerichtlichen Vertretungen bei Stundungs-, Erlass-, und Rechtsbehelfsverfahren kommt es immer wieder vor, dass die Finanz- verwaltung steuerliche Sachverhalte anders beurteilt als der Steuerpflichtige selbst. In diesen Fällen berät und vertritt Sie unsere Kanzlei bei der steuer- rechtlichen Durchsetzung Ihrer Möglichkeiten.


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